Hausordnung

§1 Organisation

1.1 Betreiber des Haus Leipzig ist Haus Leipzig Betriebs GmbH c/o Gastronomiebetriebe Dantz e.K.
1.2 Die Verwaltung dieses Veranstaltungszentrums erfolgt durch Haus Leipzig Betriebs GmbH c/o Gastronomiebetriebe Dantz e.K.
1.3 Haus Leipzig Betriebs GmbH c/o Gastronomiebetriebe Dantz e.K. wird von der Werkleitung und den von der Werkleitung allgemein oder im Einzelfall beauftragten Personen vertreten.
1.4 Die Werkleitung des Haus Leipzig und die von ihr beauftragten Personen sind gegenüber Dritten (Veranstaltern, Besuchern und Gästen) weisungsbefugt.

§ 2 Hausrecht

2.1 Das ausschließliche Hausrecht steht in allen Räumen und Sälen sowie auf allen Freiflächen dem Haus Leipzig zu.
2.2 Das Hausrecht wird ausgeübt:
a) von Haus Leipzig Betriebs GmbH c/o Gastronomiebetriebe Dantz e.K. oder einem Vertreter im Amt;
b) von der Werkleitung des Haus Leipzig;
c) von den durch die Werkleitung beauftragten Mitarbeitenden.
2.3 Den Anweisungen und Anordnungen der Personen, welche das Hausrecht ausüben, ist unbedingt Folge zu leisten.
2.4 Diesen Personen steht auch das jederzeitige Zutrittsrecht zu sämtlichen Räumen und Flächen zu.

§ 3 Pflichten des Mieters / Veranstalters

3.1 Jeder Mieter / Veranstalter hat dem Haus Leipzig bei Vertragsschluss, spätestens bei der ersten
Gewährung des Zutritts zu den vermieteten Räumen und Flächen, eine oder mehrere Personen zu benennen, welche Ansprechpartner für die Veranstaltung und verantwortlich für die Einhaltung der Hausordnung und Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung bis zur Rückgabe der Mietsachen ist.
3.2 Jeder Mieter / Veranstalter ist eigenverantwortlich dafür zuständig, dass:
a) den Weisungen der Beauftragten des Haus Leipzig Folge geleistet wird
b) die Sicherheitsvorschriften und die Hausordnung eingehalten
c) etwaige Störungen unterbunden bzw. unverzüglich abgestellt werden
3.3 Die Beauftragten des Haus Leipzig sind berechtigt, dem Personal und den Besuchern des
Mieters / Veranstalters unmittelbar Weisungen zu geben, wenn:
a) Gefahr im Verzuge ist
b) der Verantwortliche des Mieters / Veranstalters Weisungen der Beauftragten des Haus Leipzig nicht unverzüglich Folge leistet
c) die Veranstaltung vom Beauftragten des Haus Leipzig abgebrochen wird

§ 4 Aufenthalt in den Sälen, Veranstaltungsräumen und Betriebsräumen

4.1 Der Aufenthalt in den Sälen und Veranstaltungsräumen des Haus Leipzig, sofern es sich um eintrittspflichtige Veranstaltungen handelt, ist nur mit gültigem Eintrittsausweis erlaubt.
4.2 Beim Besuch von bestuhlten Veranstaltungen hat der Besucher den zugewiesenen Platz einzunehmen.
4.3 Das Betreten von internen Betriebsräumen ist den Veranstaltungsbesuchern sowie dem Fremdveranstalter und dessen Mitarbeitern nicht gestattet.
4.4 Zutritt zum Bühnenbereich, den Künstlergarderoben und den Regie- sowie Technikräumen haben nur die mit der Durchführung der Veranstaltung beauftragten Personen.
4.5 Die Inbetriebnahme von technischen Einrichtungen in den Regie- und Technikräumen ist nur den Mitarbeitern des Haus Leipzig und Personen gestattet, die in die Bedienung dieser Einrichtungen eingewiesen sind.
4.6 Das Betreten der Terrasse des Haus Leipzig ist nicht gestattet.

§ 5 Behandlung der Räume und Einrichtungsgegenstände

Sämtliche Räumlichkeiten sowie Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Es besteht ein Anspruch auf Schadensersatz für den Betreiber, Haus Leipzig Betriebs GmbH c/o Gastronomiebetriebe Dantz e.K., sofern die Räumlichkeiten nicht im vorgefundenen Zustand zurückgegeben werden.

§ 6 Garderobe

6.1 Je nach Art der Veranstaltung besteht Garderobenzwang.
6.2 Überbekleidung, Taschen, Schirme – mit Ausnahme von Stöcken sowie Gehhilfen von Gehbehinderten – sind an den eingerichteten Garderoben abzugeben.
6.3 Für die Inanspruchnahme der Garderobe werden vom Haus Leipzig Gebühren entsprechend der jeweils geltenden Entgeltordnung erhoben.

§ 7 Rauchen

7.1 Rauchen ist nur in den gekennzeichneten Bereichen erlaubt.
7.2 Bei Veranstaltungen mit Reihenbestuhlung (Konzerte, Theateraufführungen usw.) ist das Rauchen in den Sälen verboten.
7.3 Bei Veranstaltungen mit Wirtschaftsbetrieb ist die Raucherlaubnis im Mietvertrag mit dem Veranstalter festzulegen. Bei Eigenveranstaltungen des Haus Leipzig darf nur mit Genehmigung der Veranstaltungsleitung geraucht werden.

§ 8 Speisen und Getränke

8.1 Sämtliche Räume und Flächen des Haus Leipzig werden ausschließlich vom Haus Leipzig Betriebs GmbH c/o Gastronomiebetriebe Dantz e.K. bewirtschaftet. Hierzu zählt auch der Verkauf von Getränken und Speisen.
8.2 Die Mitnahme sowie der Verzehr von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken ist verboten.

§ 9 Abfälle

Abfälle, Verpackungsmaterial usw. sind nur in den hierfür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen.
Bei übermäßigem Anfallen von Abfällen durch Verpackungsmaterial steht es der Haus Leipzig Betriebs GmbH c/o Gastronomiebetriebe Dantz e.K. frei, nachträglich eine Entsorgungspauschale zu erheben.

§ 10 Fotografieren und Filmen

Gewerbliches Fotografieren und Filmen im Bereich des Haus Leipzig ist nur mit Genehmigung der Werkleitung und des Mieters bzw. Veranstalters erlaubt. Die Genehmigung kann von der Zahlung eines Entgeltes abhängig gemacht werden.

§ 11 Fundsachen

Fundsachen sind beim diensthabenden Personal des Haus Leipzig abzugeben.

§ 12 Personen- und Sachschäden

Personen- oder Sachschäden sind unverzüglich beim diensthabenden Personal des Haus Leipzig zu melden. Dabei sind möglichst genau die beteiligten Personen, die Art und der Umfang der Beteiligung und die Art und die Höhe des Schadens anzugeben.

§ 13 Tiere

13.1 Das Mitführen von Tieren in die Räumlichkeiten des Haus Leipzig sowie zu Veranstaltungen ist grundsätzlich verboten.
13.2 Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Betreibers.
13.3 Verschmutzungen, die durch Tiere im Außenbereich des Haus Leipzig verursacht werden, sind unverzüglich vom Halter bzw. der mitführenden Person zu beseitigen.
13.4 Hunde müssen an der Leine geführt werden.

§ 14 Werbung

Jede Art von Werbung, Gewerbeausübung und Verkauf im Haus Leipzig bedarf der Genehmigung der Werkleitung.
Für die Erteilung der Genehmigung kann ein Entgelt verlangt werden.

§ 15 Behördliche Vorschriften

15.1 Sämtliche Vorschriften der Bau- und Feuerpolizei des VDE sowie des Ordnungsamtes müssen vom Besucher, dem Mieter sowie Veranstaltern eingehalten werden.
15.2 Dies gilt insbesondere für die Einhaltung der Sperrstunde sowie die Bestimmungen des Jugendschutzes.
15.3 Die Mieter und Veranstalter haben eigenverantwortlich zu prüfen, welche Vorschriften bei ihrer Veranstaltung zu beachten sind.

§ 16 Rettungs- und Fluchtwege

16.1 Alle Rettungswege im Gebäude sowie auf den Freiflächen sind frei zu halten.
16.2 Rauchdichte, feuerhemmende oder feuerbeständige Türen dürfen nicht festgestellt werden.
16.3 Sämtliche Feuermelder, Hydranten, Rauchklappen sowie Heiz- und Lüftungsanlagen müssen jederzeit frei zugänglich gehalten werden.

§ 17 Abstellen von Fahrzeugen

17.1 Kraftfahrzeuge dürfen nur nach Absprache auf den zur Verfügung gestellten Parkplätzen abgestellt werden.
17.2 Fahrräder dürfen nur nach Absprache an den zur Verfügung gestellten Fahrradständern abgestellt werden.
17.3 Nicht ordnungsgemäß geparkte Fahrzeuge werden auf Kosten des Halters sowie des Lenkers entfernt. Mehrere Verantwortliche haften als Gesamtschuldner.

Garderobenpflicht

Im Haus Leipzig gilt Abgabepflicht für Straßengarderobe (lt. Hausordnung §6 des Haus Leipzig).
Aus Sicherheitsgründen dürfen Mäntel und Jacken, Rucksäcke und Taschen, Regenschutz und Regenbekleidung NICHT mit in den Veranstaltungssaal genommen werden.

Besuchende werden gebeten, diese Gegenstände entweder nicht mitzubringen oder beim Garderobenservice gegen eine Abgabegebühr abzugeben.

Im Saal sind maximal Abendgarderobe, Sakko oder eine leichte Jacke / Jäckchen gestattet. Neben den Sicherheitsvorschriften gebietet zudem die gegenseitige Rücksichtnahme unter den Veranstaltungsgästen dieser Anweisung Folge zu leisten.

Das Einlasspersonal ist verpflichtet, diese Regelung durchzusetzen. Wir bitten um Beachtung und Rücksichtnahme.

Garderobenpflicht - Erläuterung:

Es dürfen keine Mäntel, Jacken, Schirme, große Taschen, Rucksäcke und ähnliche Gegenstände mit in den Saal genommen werden. Diese müssen vor der Veranstaltung an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden. Ausgenommen davon sind Rucksäcke, die die Größe eines DIN A4-Blatts nicht übersteigt.

Der Besucher wird durch das Garderobenpersonal eine Garderobenmarke ausgehändigt. Die Garderobe wird gegen Vorlage der Garderobenmarke ohne Nachprüfung der Berechtigung an den Besucher zurückgegeben. Bei Verlust der Garderobenmarke können die aufbewahrten Stücke nur ausgehändigt werden, wenn der Besucher seine Berechtigung daran nachgewiesen oder glaubhaft gemacht und die pauschalen Wiederbeschaffungskosten der Garderobenmarke in Höhe von fünf Euro ersetzt hat. Bei Verlust oder Beschädigung an der Garderobe ist das Garderobenpersonal unverzüglich zu informieren. Reklamationen nach Verlassen des Theaters werden nicht akzeptiert. Mit Aushändigung der Garderobenmarke übernimmt das Haus Leipzig die Haftung für grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert des Garderobenstücks. Von der Haftung ausgeschlossen sind Bargeld und andere in der Garderobe befindliche Gegenstände. Die Abgabe solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr des Besuchers.